Studierende solidarisieren sich mit Forderungen der IG externer LektorInnen und freier WissenschafterInnen

Am 29. Oktober 2009 hielt Thomas Schmidinger von der IG externer LektorInnen und freier WissenschafterInnen einen Vortrag zur Prekarisierung in den Wissenschaften im besetzten Audimax. Im nächsten Plenum solidarisierte sich das Audimax-Plenum mit den Forderungen der IG externer LektorInnen und freier WissenschafterInnen zur Umsetzung des Kollektivvertrags, die bereits im Mai dem Rektorat übermittelt wurden, jedoch ohne Antwort blieben:

  1. Die Universität Wien sollte LektorInnen und ihre wissenschaftliche Qualität, die international mitunter mehr anerkannt wird als an der eigenen Universität, endlich strukturell adäquat anerkennen! Dann kann die Universität die LektorInnen umgekehrt auch für die Aufnahme in das universitäre Wissenskapital verpflichten.
  2. Senior Lecturers Stellen dürfen die LektorInnen nicht ersetzen, sondern sollen diese ergänzen und damit endlich wieder ein vertretbares Betreuungsverhältnis in den einzelnen Studienrichtungen ermöglichen.
  3. Senior Lecturers sollen je nach Fach und Lehrveranstaltungen nicht mehr als 8 Semesterwochenstunden für eine Vollzeitstelle lehren. Der Rest der Zeit soll für die Forschung zur Verfügung stehen.
  4. Senior Lecturers brauchen einen vollwertigen Arbeitsplatz an der Universität.
  5. Eine adäquate Infrastruktur, entsprechend dem österreichischen Arbeitsrecht, muss auch für alle anderen Lehrenden, also auch für die LektorInnen zur Verfügung gestellt werden.
  6. Für die damit weiterhin lehrenden LektorInnen verlangen wir (gemäß § 29 des Kollektivvertrags), dass diese in länger als jeweils nur 6 Monate dauernde Arbeitsverhältnisse überführt werden. Alternativ dazu könnten auch Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, wie das der Kollektivvertrag § 29 (2) in Aussicht stellt.
  7. Wir verlangen eine Aufstockung der Gehälter, die dem realen Arbeitsaufwand für gute Lehre entspricht! Die IG kritisierte bereits mehrfach die willkürliche, vom realen Arbeitsaufwand entkoppelte Festlegung der Arbeitszeit für eine Lehrveranstaltung. Insbesondere bei der Vorbereitung neuer Lehrinhalte und bei höheren TeilnehmerInnenzahlen ist der reale Zeitaufwand je Lehrveranstaltung allerdings deutlich höher. Ein Lehrauftrag mit zwei Wochenstunden pro Semester soll einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis im Ausmaß von 10 Wochenstunden (in Ausnahmefällen bei nachweislich geringerem Aufwand 8 Wochenstunden) mit sechs Monaten Gesamtdauer entsprechen.
  8. Wenn habilitierte UniversitätsdozentInnen im Rahmen ihrer Venia Pflichtlehrveranstaltungen abhalten, fordern wir deren adäquate Abgeltung gemäß dem Kollektivvertrag.