Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft „Zukunft der Wissenschaft“ zur Aussendung der uniko zum Kollektivvertrag, 15.4.2009
Die Arbeitsgemeinschaft „Zukunft der Wissenschaft“, bestehend aus UniversitätslektorInnen, UniversitätsassistentInnen sowie Drittmittelangestellten der Universität Wien, wendet sich entschieden gegen den Beschluss der Universitätsrektorenkonferenz vom 30. März 2009 den Kollektivvertrag mit Übergangsregeln zu unterschreiben. Die von der uniko vorgeschlagenen Modifikationen der Übergangsbestimmungen sind sozial stark unausgewogen. Die ungleiche Verteilung zu Lasten der ohnehin finanziell und institutionell am wenigsten abgesicherten Beschäftigten, NachwuchswissenschafterInnen und UniversitätslektorInnen, ist nicht hinnehmbar.
Wir, die Arbeitsgemeinschaft „Zukunft der Wissenschaft“, begrüßen grundsätzlich die Einführung des Kollektivvertrages. Allerdings sprechen wir uns entschieden gegen eine sozial ungerechte Umsetzung aus, wie sie unserer Auffassung nach in den von der uniko vorgeschlagenen Modifikationen angelegt ist. Die nun vorgesehenen, von der uniko vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen zum Kollektivvertrag, d.h. 1) „Die erste Gehaltsvorrückung für UniversitätslektorInnen kann erstmals zwei Jahre nach Inkrafttreten wirksam werden“, 2) „Die derzeitigen Beschäftigungsverhältnisse mit den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in Ausbildung (Säule 1) werden vom KV nicht berührt – mit Ausnahme der zur Anwendung kommenden Altersvorsorge (Pensionskassenregelung)“ sowie 3) „Der Pensionskassenbeitrag des Dienstgebers für das Verwaltungs- und das wissenschaftliche Personal (mit Ausnahme der ProfessorInnen) beträgt die ersten zwei Jahre 2 Prozent und steigt erst im dritten Jahr nach Wirksamwerden des KV auf 3 Prozent des Bruttogehalts (bis zur Höchstbeitragsgrundlage nach ASVG)…“, bringen gerade den am wenigsten geschützten Gruppen des wissenschaftlichen Personals große Benachteiligungen. Wir protestieren entschieden gegen eine solche Regelung!
Im Sinne einer nachhaltigen Forschungsförderung gehört es unserer Ansicht nach zu den Aufgaben der Universitäten, den NachwuchswissenschafterInnen schon jetzt bessere Entwicklungsmöglichkeiten sowie den UniversitätslektorInnen bessere Lehr- und Arbeitsbedingungen zu bieten. Die Arbeitsgemeinschaft „Zukunft der Wissenschaft“ fordert den Dachverband der österreichischen Universitäten und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst daher auf, den Kollektivvertrag nur in seiner ursprünglichen Fassung und ohne die von der uniko vorgeschlagenen Übergangsbestimmungen zu unterzeichnen!
Arbeitsgemeinschaft „Zukunft der Wissenschaft“
Interessengemeinschaft externe LektorInnen und freie WissenschafterInnen